Weisungen und Auflagen
Sie haben eine gerichtliche Weisung nach § 51 StGB erhalten? Diese kann im Rahmen einer forensisch-psychotherapeutischen Behandlung erfüllt werden.
Sie wurden im Rahmes eines pflegschaftsgerichtlichen Verfahrens zu Beratungsstunden nach § 107 AußStrG verpflichtet? Diese können bei mir absolviert werden.
Bitte melden Sie sich bei mir um die sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen (Kostenübernahme etc.) im Detail zu klären!
Opferschutz
Sie sind Betroffene:r einer Gewaltstraftat geworden und möchten eine Psychotherapie in Anspruch nehmen? Oder haben Sie bereits eine Vorfinanzierung des Weissen Rings bzw. eine Entschädigung über das Verbrechensopfergesetz erhalten? Dann melden Sie sich gerne bei mir. Ich unterstütze Sie auch im organisatorischen Ablauf.
Übersicht der Hilfen für Betroffene von Gewalt: HIER (externer Link)