Praxis für Psychotherapie | Coaching | Supervision


Daniel Ibel, M.A.

 

Personzentrierter Psychotherapeut & Supervisor
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (i.A.)
Sozialarbeiter (Quellberuf § 10 PsthG)


  • für Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene,
  • für Sexual-, Trauma- und Paartherapie,
  • für Einzel- und Teamsupervision,
  • gerichtliche Weisung nach § 51 StGB,
  • verpflichtender Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG und
  • Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 AußStrG

Psychotherapeutische Themenschwerpunkte

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Eine psychotherapeutische Behandlung kann hilfreich sein, wenn Sie psychische Probleme alleine und / oder mit der Hilfe von Familie / Freund:innen nicht mehr bewältigen können und der persönliche Leidensdruck Ihre Lebensqualität zunehmend einschränkt. Ziel ist es, eigenes psychisches und physisches Leiden, gemeinsam in einem psychotherapeutischen Prozess, zu verbessern.

Meine Arbeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:

  • Akute Krisen (plötzlicher Todesfall, Jobverlust, schwere Erkrankung etc.)
  • Angst / Panikattacken / Phobien
  • "Bindungsängste" und Liebesbeziehungsgestaltung (Krisen, ethische Nicht-Monogamie etc.)
  • Depressionen
  • Herausforderungen und Konflikte in der Familie und mit Kindern
  • Krisen in der  Partner(:innen)schaft
  • LGBTIQA* Themen 
  • Männerspezifische Themen
  • Probleme in der Arbeit und Schule (Leistungsanforderungen, mit Kolleg:innen etc.)
  • Psychosomatische Beschwerden (auch chronische Schmerzen)
  • Schlaf- und Entspannungsstörungen (Gedankenkreisen etc.) 
  • Selbstwertprobleme bzw. Minderwertigkeitsgefühle
  • sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität
  • Sterben / Tod / Trauer / schwere Erkrankungen 
  • Stress und Überlastung - Burnout (Erschöpfungszustände)
  • Suizidgedanken
  • Trauma(bewältigung) und posttraumatische Belastungsstörungen
  • Umgang mit Emotionen wie Wut, Ärger, Aggression, Scham und Schuld(-gefühlen)
  • Unzufriedenheit in der (eigenen) Sexualität (Erektionsstörung, fehlende Libido, "Sex- und Masturbationssucht", Vaginismus, Fetisch, Kinks, Chem-Sex etc.)


Je nach Setting (Einzel-, Paar- oder Familientherapie) sind diese Themen entsprechend zu erweitern. Menschen unterschiedlicher Ethnien, verschiedener sexueller und geschlechtlicher Identitäten, mit Behinderungen, verschiedener Religionen etc. sind bei mir herzlich willkommen - ich verfolge darüber hinaus einen gendersensiblen sowie einen intersektional feministischen Ansatz in meiner Arbeitsweise!

Themen einer Beratung & eines Coachings

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Im Unterschied zur Psychotherapie bezieht sich eine Beratung (konkrete Ratschläge, Fachauskünfte etc.) oder ein Coaching ("Hilfe zur Selbsthilfe") auf eine abgegrenzte, aktuelle Herausforderung, die mit neuen Perspektiven oder einer Lösung der Belastung beendet wird - sie ist also thematisch und zeitlich definiert.

Beispiele können sein:

  • Berufliche Situation sowie berufliche Weiterentwicklung
  • Coaching bei Konflikten im Team bzw. mit dem Team
  • Beratung bei schwierigen Familiensituationen
  • Coaching hinsichtlich Zeitmanagement oder Führungskompetenz
  • Mobbing und Burn-out-Prävention
  • Scheidungs-, Paar oder Erziehungsberatung
  • Work-Life-Balance 
  • etc.


* Beraterische Leistungen / Coachings sind gemäß  § 6 Abs 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit. Die Kosten richten sich nach den Sätzen der Psychotherapie (siehe Reiter "Kosten & Rahmenbedingungen").

Spiel(psycho)therapie mit Kindern

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Die Personzentrierte Kinderpsychotherapie, oder auch Spieltherapie, ist eine wirksame Methode, um Kinder in schwierigen Lebenslagen dabei zu unterstützen aktuelle Leidenszustände / Symptome zu lindern und persönliche Entwicklung zu fördern. Als Medium wird das freie Spiel(en) eingesetzt, da Kinder im Spiel ihre innere Wirklichkeit inszenieren und sich dabei immer den für ihre Erlebnisverarbeitung optimalen Spannungszustand suchen - die damit verbundenen Gefühle werden so für eine psychotherapeutische Bearbeitung zugänglich gemacht und so lange durchgespielt, bis es für das Kind in einem ihm verständlichen Sinnzusammenhang gebracht werden kann.

Indikationen können z. B. Schulverweigerung, Ängste, traumatische Erlebnisse, Schlafstörungen, depressives oder aggressives Verhalten, Einnässen oder Krisen (Tod, Scheidung etc.).

Rahmenbedingungen:


  • Eltern werden immer in die psychotherapeutische Behandlung von Kindern miteinbezogen. Dies geschieht meist in Form von regelmäßigen Elterngesprächen. 
  • Die Spielpsychotherapie eignet sich für Kinder ab etwa 3 Jahren. Sie wird gewöhnlich einmal pro Woche durchgeführt.
  • Für die psychotherapeutische Behandlung braucht es die schriftliche Zustimmung aller obsorgeberechtigten Elternteile.

Einzel- & Teamsupervision

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Personzentrierte Einzel- und Teamsupervision berät Menschen in ihren beruflichen Kontexten und den damit einhergehenden Herausforderungen und Problemen. Dabei werden die Wechselwirkungen von beruflicher Rolle und beruflichen Auftrag der Person(en) in den Einrichtungen und Organisationsstrukturen berücksichtigt und reflektiert.

Ziele der Supervision können beispielsweise Qualitätssicherung, Förderung des Selbstreflexionsprozesses hinsichtlich der beruflichen Rolle oder eine Kompetenzerweiterung sein.

Rahmenbedingungen:


  • Häufigkeit und Dauer der Supervision werden individuell, je nach Themenlage (z. B. Fallsupervision), vereinbart.
  • Gerne biete ich bei Teamsupervisionen ein unverbindliches Vorgespräch an.
  • Ich biete Supervision im Kontext der psychosozialen Landschaft an.

Beratung von Eltern bei Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

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Bei einer Scheidung sind Elternteile verpflichtet eine Beratung bei einer, per Dekret festgestellten, geeigneten Person in Anspruch zu nehmen, um die Folgen für Minderjährige (Loyalitätskonflikte, Schuldgefühle, Ängste etc.) besser verstehen zu können. Mit diesen Informationen sollen Kinder bestmöglich in dem schwierigen Prozess der Trennung / Scheidung unterstützt werden. Die Verpflichtung gilt auch für einvernehmliche Scheidungen.

Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen. 


  • 120 Euro bei Einzelberatung (50 Minuten)
  • 180 Euro für eine gemeinsame Elternberatung (75 Minuten) 


Beraterische Leistungen sind gemäß  § 6 Abs 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit. 

Beratung nach § 107 Abs. 3 AußStrG  (Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung)

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Eine gerichtliche Anordnung nach § 107 Abs. 3 AußStrG einer Familien-, Eltern oder Erziehungsberatung, in Verfahren über die Obsorge oder das Kontaktrecht, ist dann indiziert, wenn es das Kindeswohl zu sichern gilt. Lebens- und Trennungssituationen der betroffenen Eltern(teile) und ihrer Kinder sind individuell und dauern zum Zeitpunkt der  Anordnung von Beratung meist schon lange an. Im Mittelpunkt dieser Situationen steht eine Vielzahl von Konflikten und Problemlagen, die oft durch juristische Entscheidungen nicht (nachhaltig) gelöst werden können.

Die Beratung darf nur bei vom Bundeskanzleramt festgestellten Personen durchgeführt werden.


  • 120 Euro pro Einheit bei Einzelberatung (50 Minuten)
  • 120 Euro pro Einheit für gemeinsame Elternberatung (50 Minuten) 


Beraterische Leistungen sind gemäß  § 6 Abs 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit. 

Kosten & Rahmenbedingungen

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Ich begleite Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Eltern(teile), Paare und Familien. 

Erstgespräch:

Während des sehr wichtigen Erstgesprächs soll ein gegenseitiges Kennenlernen ("Findet man sich sympathisch?", "Fühlt man sich wohl?") stattfinden sowie der Grund besprochen werden, warum ein psychotherapeutisches Unterstützungsangebot in Anspruch genommen wird. Des Weiteren werden die Rahmenbedingungen (Sitzungshäufigkeit, Honorar etc.) besprochen.

Dauer, Frequenz und Kosten:
Üblicherweise findet ein (Einzel-) Gespräch pro Woche im Sitzen statt, wobei eine seltenere oder häufigere Sitzungsfrequenz aufgrund Ihrer Thematik möglich und sinnvoll sein kann. Die Dauer der Behandlung hängt prinzipiell vom Therapieerfolg ab und wird gemeinsam evaluiert, wobei die Entscheidung über die Therapiedauer letztlich Sie treffen ("So kurz wie möglich - so lange wie nötig!"). 


  • Erstgespräche: 50 Minuten zu 125€*
  • Einzeltherapie: 50 Minuten zu 125€*
  • Kindertherapie: 45 Minuten zu 125€*
  • Beratung & Coaching: 50 Minuten zu 125€*
  • Einzelsupervision: 50 Minuten zu 125€*
  • Gruppensupervision: auf Anfrage*
  • Paartherapie: auf Anfrage; je nach Setting*

 

* Derzeit sind alle Plätze für Sozialtarife belegt. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. Psychotherapeutische Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit. Beraterische Leistungen / Coachings sind gemäß  § 6 Abs 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit.


Verrechnung mit der Krankenkasse:
Eine (Teil-) Refundierung kann über (öffentliche sowie private) Krankenkassenträger stattfinden (z. B. ÖGK: 33,70 € pro Einheit - Sie zahlen schlussendlich 91,30 € / Einheit). Das genaue Prozedere sowie alle Refundierungsbeträge der Versicherungen finden Sie hier.


Absage- & Zeitregelung:
Termine werden verbindlich für Sie reserviert - die Zeit steht somit nicht mehr für andere Personen zur Verfügung. Sollte ein Termin nicht eingehalten werden können, bitte ich diesen mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Bei späterer Absage bitte ich um Verständnis, dass die entfallene Stunde bezahlt werden muss, da aufgrund der Kurzfristigkeit kein Ersatz mehr gefunden werden kann.  Ein verspätetes Erscheinen zum Termin verkürzt die Therapieeinheit.

Angebot des Video-Chats
Im Rahmen meiner Tätigkeit biete ich auch die Möglichkeit des Video-Chats an, sollte es nicht möglich sein, persönlich vorbeizukommen.

Hausbesuche:
In manchen Situationen ist es nicht mehr möglich das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu verlassen. In diesem Fall biete ich gerne Hausbesuche an.

Verschwiegenheit & Dokumentation:
 

Jedes Psychotherapiegespräch unterliegt der strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990) - keinerlei Inhalte und Geheimnisse dürfen ohne Ihre Zustimmung nach außen mitgeteilt werden.

Psychotherapeut:innen haben über jede gesetzte psychotherapeutische Maßnahme (Vorgeschichte, Beginn der Psychotherapie etc.) Aufzeichnungen zu führen (§ 16a Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990). 

Was ist Personzentrierte Psychotherapie?

Carl Rogers Personzentrierte Psychotherapie 1040

Die Personzentrierte Psychotherapie wurde von Carl Rogers (1902-1987) begründet und ist eine staatlich anerkannte sowie eine über jahrzehntelange Forschung abgesicherte wirksame Form der Psychotherapie. Sie geht davon aus, dass eine therapeutische Haltung von Einfühlungsvermögen, unbedingter positiver Beachtung und Aufrichtigkeit seelisches Wachstum begünstigt und den positiveren Umgang mit sich selbst ermöglicht.

Der Ansatz wurde in Abgrenzung zu direktiven (Verhaltenstherapie) und interpretativen (Psychoanalyse) Vorgangsweisen entwickelt.

Mit ihrer humanistischen Ausrichtung setzt die Personzentrierte Psychotherapie auf die Ressourcen und kreativ-schöpferischen Fähigkeiten jedes Menschen, sich zu entfalten und mit Problemen umzugehen. Im Dialog mit Therapeut:innen sollen Personen Vertrauen in den eigenen (Selbst-)Wert, die eigenen Wahrnehmungen und Gefühle gewinnen – so kann ein bewusster, flexibler und realistischer Umgang mit sich selbst und anderen entstehen.


Medium der Psychotherapie ist das Gespräch und andere Ausdrucksmöglichkeiten (Träume, Imagination, Körpereinbezug, Kunst, Aufstellungen etc.), die nur im Hinblick darauf zur Anwendung kommen, den Kontakt der Person zu sich selbst und zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin zu fördern.

Carl Rogers Personzentrierte Psychotherapie 1040

Personenzentrierte Psychotherapie kann als Einzeltherapie für Erwachsene und Kinder sowie als Paar-, Familien- und Gruppentherapie stattfinden und findet ebenso Anwendung in Psychiatrien.

Carl Rogers wurde aufgrund seines Einsatzes zum gemeinsamem Dialog auf gesellschaftlicher Ebene für Humanität zum Friedensnobelpreis vorgeschlagen.

Psychotherapie 1040 Wien Psychotherapeut

Über mich

Ich bin gebürtiger Kärntner. Nach Studienaufenthalten u.a. in Graz, Berlin (DEU) oder Cluj-Napoca (RO) hat sich mein Lebensmittelpunkt nach Studienabschluss endgültig nach Wien verlagert, wo ich nun auch in den Bereichen der Sozialen Arbeit und in der Psychotherapie tätig bin.
  

Berufliche Erfahrungen

Meine Berufspraxis absolviere ich seit Jahren mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien (Erziehungs-, Eltern- und Paarberatung, psychische und psychiatrische Erkrankungen, komplexe Trennungs- und Scheidungsthematiken, Entwicklungsverzögerungen bei Kindern, Begleitung von Gewaltbetroffenen sowie Gewalttäter:innen etc.) sowie dem städtischen Kriseninterventionsdienst (Betreuung und Begleitung von schwer traumatisierten Personen z.B. nach Suiziden, schweren Gewalttaten wie Morden oder Überfällen oder bei Überbringung von Todesnachrichten an Erwachsene und Kindern). Außerdem war ich psychotherapeutisch an der klinischen Abteilung für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin am Uni-Klinikum Tulln tätig.

In der Vergangenheit lag meine Arbeitspraxis z. B. in den Bereichen Sexualpädagogik, intersektionaler Burschen:arbeit oder der Bewährungs- und Suchthilfe.

Praxis 1040 Wien 
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene